HRB 209717: KB Ing.Vertriebs GmbH, Isernhagen, Dannhornweg 8, 30916 Isernhagen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 im Wege des Formwechsels in die EnerControl Vertriebs GmbH & Co.KG mit Sitz in Isernhagen (AG Hannover HRA 204271) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204271: EnerControl Vertriebs GmbH & Co.KG, Isernhagen, Dannhornweg 8, 30916 Isernhagen. (Vermittlung und der Vertrieb von Energiedienstleistungen, Energieanlagen sowie Elektromobilen jeglicher Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dannhornweg 8, 30916 Isernhagen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EnerControl Verwaltungs GmbH, Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 205382). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KB Ing.Vertriebs GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 209717) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.