HRA 53491 B: Energie Konzept Planungsgesellschaft Ltd. & Co. KG, Berlin, Brauerstraße 15, 12209 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 53491 B: Energie Konzept Planungsgesellschaft Ltd. & Co. KG, Berlin, Brauerstraße 15, 12209 Berlin (Unternehmensgegenstand: Planung und Erstellung energetischer Projekte zur Erhöhung einer Energieeffizienz sowie Reduzierung des CO2 Ausstoßes für Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Kommunen, Betreiben der Forschung und Entwicklung, Maßnahmen und Aggregate zur Senkung des Energieverbrauchs und Vertrieb aller Materialien, Produkte und Leistungen zum Erstellen von Energieanlagen und Durchsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung). Firma: Energie Konzept Planungsgesellschaft Ltd. & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brauerstraße 15, 12209 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. PROSA-MANAGEMENT LIMITED, Birmingham/Großbritannien (Reg.-Stelle: companies house of cardiff, Reg.-Nr.: 10492889); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Energie Konzept Planungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92888 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.01.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.