HRA 23550: Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein, Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein. Die Betriebssatzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2016 in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes), § 3 (Stammkapital des Eigenbetriebes) und § 8 (Ausgleich von ausgabewirksamen Verlusten) geändert. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Versorgung im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie und der Betrieb des Freibades in Hauenstein.
HRA 23550: Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein, Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein. Die Betriebssatzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 24.02.2011 in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes), § 3 (Stammkapital des Eigenbetriebes) und § 8 (Ausgleich von ausgabewirksamen Verlusten) geändert. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Versorgung im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie und der Betrieb des Freibades in Hauenstein, der Betrieb eines Nahwärmenetzes und die Versorgung mit Wärmeenergie im Gebiet des Einrichtungsträgers. Nicht mehr Werkleiter: Reichert, Christof, Hauenstein, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Stellvertreter des Werkleiters, nun bestellt als Werkleiter: Meyer, Alexander, Hauenstein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Stellvertreter des Werkleiters: Schneider, Helge, Hauenstein, * ‒.‒.‒‒.
Elektrizitätswerk Hauenstein, Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein.Die Betriebssatzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2004, unter Neufassung vom 10.11.2004, in den §§ 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes), 2 (Name des Eigenbetriebes), 3 (Stammkapital des Eigenbetriebes), 4 (Werksausschuss), 5 (Ortsbürgermeister), 6 (Werkleitung), 7 (Wirtschaftsplan, Kassenführung), Einfügung eines neuen § 8 (Ausgleich von ausgabewirksamen Verlusten) und -bisher § 8, nunmehr- § 9 (Inkrafttreten und Übergangsregelungen) geändert. Neue Firma: Energie- und Bäderbetrieb Hauenstein. Neuer Gegenstand: Die Versorgung im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie und der Betrieb des Freibades in Hauenstein. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Der Werkleiter und sein Stellvertreter sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Abschluss von Verträgen mit einem Wert von über 10.000,00 EUR, die Stundung von Forderungen über 12.500,00 EUR und der Erlaß von Forderungen über 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Werksausschusses. Bestellt als Stellvertreter des Werkleiters: Meyer, Alexander, Hauenstein, * ‒.‒.‒‒.