HRB 7569: Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schwarz, Christine, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7569:Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Aufsichtsrat) beschlossen.
HRB 7569:Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm.Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.123.600,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 5.154.500,00 EUR.
Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Einsetzung eines Aufsichtsrates) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2011 mit der Nahwärmeversorgung Langenlonsheim GmbH mit Sitz in Langenlonsheim (Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB 20157) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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