GnR 245: Energiedorf Rieden eG, Hausen, Kirchbergstr. 18 a, 97262 Hausen. Die Generalversammlung vom 29.11.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 Abs.1 c) (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Tod eines Mitglieds), 9 Abs. 1 e) (Ausschluss 15 Abs. 1 (Vertretung), 16 Abs. 2 a) (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 Abs. 3 und 4 (Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 23 Abs. 1 b) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs. 2 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 Abs. 3 und 6 (Konstituierung, Beschlussfassung); 28 Abs. 3 (Einberufung und Tagesordnung), 35 Abs. 2 (Versammlungsniederschrift), 37 Abs. 1, 2, 3 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 46 Abs. 1 (Bekanntmachungen). Des Weiteren ist § 9 Abs. 1 f) (Ausschluss) weggefallen und der ehemalige § 9 Abs. 1 g) (Ausschluss) wurde deshalb nun zu Abs. 1 f) (Ausschluss). Auch § 10 Abs. 3 (Auseinandersetzung) ist weggefallen und § 10 Abs. 4 (Auseinandersetzung) wurde folglich zu § 10 Abs. 3 (Auseinandersetzung). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.§ 37 Abs. 1 lautet nun: Der Geschäftsanteil beträgt 200 EUR. Jedes Mitglied verpflichtet sich pro Hausanschluss mindestens 10 Geschäftsanteile (Pflichtanteile) zu zeichnen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
97262 Hausen
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Rechtsform: eG