HRB 736661: Energieplan Sieger GmbH, Erbach, Donaustetter Straße 17, 89155 Erbach. Neue Geschäftsanschrift: Erlenbachstraße 19, 89155 Erbach. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Sieger, Markus, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 736661: Energieplan Sieger GmbH, Erbach, Donaustetter Straße 17, 89155 Erbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2018. Geschäftsanschrift: Donaustetter Straße 17, 89155 Erbach. Gegenstand: - Optimierung bestehender Lieferverträge für Gas, Strom, Wasser & Abwasser, - Anlagen- und Betriebsoptimierung, - Baubegleitung für KfW-Gebäudesanierungen. Koordination von Sanierungsmaßnahmen: Einholung von Angeboten und Fördermittelberatung, - Planung und Bauleitung bzgl. technischer Gebäudeausrüstung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sieger, Markus, Erbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Sieger, Markus, Erbach, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Energieplan Sieger e. K.", Erbach (Amtsgericht Ulm HRA 725730) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.03.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Stammkapital wird durch Sacheinlage erbracht. Die Sacheinlage wird durch Einbringung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Energieplan Sieger e.K." mit Sitz in Erbach erbracht. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.