HRB 20423: Energizer Deutschland GmbH, Solingen, Mettmanner Str. 25, 40699 Erkrath. Nicht mehr Geschäftsführer: Angelette, Benjamin Joseph, Saint Louis / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Drabik, John Joseph, Saint Louis / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Kim, Hannah Hyunjin, Clayton / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dugan, Kathryn Alexis, Clayton, Missouri / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Hampton, Sara Beth, Edwardsville, Illinois / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Poldan, Jonathan Peter, St. Louis, Missouri / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20423: Energizer Deutschland GmbH, Solingen, Mettmanner Str. 25, 40699 Erkrath. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung, die Verpackung, das Marketing, der Verkauf und/oder der Vertrieb ist von: Batterien und batterieverwandten Produkten; Beleuchtungsprodukten, einschließlich Taschenlampen und anderen beleuchtungsverwandten Produkten; Autopflegeprodukten, einschließlich Leistungs-, Kälte- und Desinfektionsmitteln und Autopflegeprodukten; Haushaltspflegeprodukten, einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsprodukten und andere zugehörige Produkte zur Haushaltspflege; und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art und die einheitliche unternehmerische Verwaltung der gehaltenen Beteiligungen. Hiervon ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
HRB 20423: Energizer Deutschland GmbH, Solingen, Mettmanner Str. 25, 40699 Erkrath. Nicht mehr Geschäftsführer: Boss, Emily Kellum, SC 29910 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Gorman, Timothy William, Chesterfield, MO 63017 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; LaVigne, Mark Stephen, MO 63124 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Angelette, Benjamin Joseph, Saint Louis / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Drabik, John Joseph, Saint Louis / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Kim, Hannah Hyunjin, Clayton / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20423: Energizer Deutschland GmbH, Solingen, Mettmanner Str. 25, 40699 Erkrath. Bestellt als Geschäftsführer: Gorman, Timothy William, Chesterfield, MO 63017 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hamm, Brian Keith, IL 62052 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20423: Energizer Deutschland GmbH, Solingen, Mettmanner Str. 25, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2016 Teile des Vermögens (§ 4 des Vertrages: Pensionsverpflichtungen, Verrechnungsscheck) der Wilkinson Sword GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16753) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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