Engel & Völkers Elbe GmbH, Hamburg, (Blankeneser Bahnhofstraße 9, 22587 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2008 mit der E+V Hamburg Immobilien GmbH (vormals: EV Neubauvermarktungsgesellschaft Hamburg mbH) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 102450) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E+V Hamburg Immobilien GmbH am 29.04.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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