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Engel Gastronomie GmbH, Düsseldorf (HRB 73669)

Firmendaten

Anschrift
Bolkerstr. 33
40213 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0211/8629751
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.engel-duesseldorf.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 73669
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Engel Gastronomie GmbH aus Düsseldorf ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 73669 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Engel Gastronomie GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Engel Gastronomie GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.08.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 20.01.2015
Veränderung

HRB 73669: Engel Gastronomie GmbH, Düsseldorf, Bolkerstraße 33, 40213 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2015 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist entstanden durch Neugründung im Wege der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann als übertragendem Rechtsträger unter der Firma Engel Frank Gastronomie e.K. in Düsseldorf betriebenen und beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 23142 eingetragenen Unternehmens gemäß dem Ausgliederungsplan vom 23.10.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Einlage auf das gesamte Stammkapital ist durch Einbringung des unter der Firma Engel Frank Gastronomie e.K. betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung geleistet. Wegen der insoweit erfolgten Festsetzung wird auf die beim Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger müssen jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Ausgliederung seine Erfüllung gefährdet. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.