HRB 155531: Engelhard Holz Vertriebs-GmbH, München, Musenbergstraße 40, 81929 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zwieseler Str. 2, 81679 München.
HRB 155531:Engelhard Holz Vertriebs-GmbH, München, Musenbergstraße 40, 81929 München.Die HHM Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1461) und die SFR Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bad Reichenhall (Amtsgericht Traunstein HRB 540) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2014 mit Nachtrag vom 18.08.2014 und vom 16.9.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Engelhard Holz Vertriebs-GmbH, München, Musenbergstraße 40, 81929 München. Stammkapital von Amts wegen berichtigt im Hinblick auf Eintrag vom 30.07.2009: Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Engelhard Holz Vertriebs-GmbH, München, Musenbergstraße 40, 81929 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eickmeier, Uwe, Beilstein, * ‒.‒.‒‒.
Engelhard Holz Vertriebs-GmbH, München, Musenbergstraße 40, 81929 München.Die AEM Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 45121) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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