HRB 13348: Engels Autogas-Service GmbH, Viersen, Gerberstraße 49, 41748 Viersen. Nicht mehr Geschäftsführer: Engels, Heinz-Josef, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
Engels Autogas-Service GmbH, Viersen, Gerberstraße 49, 41748 Viersen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Heinz-Josef Engels Autogasservice e.K. mit Sitz in Viersen eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6470) als Ganzes aus dem Vermögen des Alleininhabers Heinz-Josef Engels nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.07.2009. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2009 wirksam geworden. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2009. Geschäftsanschrift: Gerberstraße 49, 41748 Viersen. Unternehmensgegenstand: der Vertrieb und der Einbau von Autogasanlagen sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Engels, Heinz-Josef, Viersen, * ‒.‒.‒‒; Grefkes, Elmar, Viersen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.