HRB 710370: Englers Weinkrügle GmbH, Freiburg im Breisgau, Konviktstraße 12, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Englers Weinkrügle GmbH, Freiburg im Breisgau, Konviktstraße 12, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2013. Geschäftsanschrift: Konviktstraße 12, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Engler, Karl-Heinz, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Engler, Karl-Heinz, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Englers Weinkrügle e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703398) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.08.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.