HRB 58222: Eni Gas & Power Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Zollhof 2, Grand Bateau, 40221 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Eni S.p.A. am 17.12.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 58222: Eni Gas & Power Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Zollhof 2, Grand Bateau, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 12.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Eni S.p.A. mit Sitz in Rom/Italien (Handelsregister von Rom und Steuernummer 00484960588, wirtschaftlicher Verwaltungsindex (R.E.A.) RM-756453) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 58222:Eni Gas & Power Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Zollhof 2, Grand Bateau, 40221 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft als übertragender Rechtsträger mit der Eni S.p.A., Rom, als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind:Eni S.p.A, eine Aktiengesellschaft unter italienischem Recht (società per azioni) mit Sitz in Rom, Piazzale Enrico Mattei 1, 00144, Italien, Handelsregister von Rom und Steuernummer 00484960588, wirtschaftlicher Verwaltungsindex (R.E.A.) Nr. RM-756453, Eni Gas & Power GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit eingetragenem Sitz in Düsseldorf, Zollhof 2, GrandBateau, 40221 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 58222.Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger an der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden:Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind gemäß Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuchs berechtigt, innerhalb einer Frist von sechzig Tagen nach der in Artikel 2502-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Eintragung im Handelsregister Rom Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen.Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft können zudem nach § 122j UmwG eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie die Befriedigung ihrer Forderungen nicht verlangen können, sofern sie Ihren Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekanntgemacht worden ist, schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist, sofern dieser Anspruch fünfzehn Tage vor bzw. nach Veröffentlichung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entsteht.Darüber hinaus können Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach § 22 UmwG eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie die Befriedigung ihrer Forderungen nicht verlangen können, sofern sie Ihren Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung in das Handelsregister von Rom eingetragen worden ist, schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.Die übernehmende Gesellschaft ist alleiniger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft, an der übertragenden Gesellschaft sind auch keine Inhaber von Sonderrechten beteiligt. An der übernehmenden Gesellschaft sind weder Minderheitsgesellschafter noch Inhaber von Sonderrechten, denen jeweils Rücktritts- oder Widerrufsrechte gemäß Artikel 2437 des Italienischen Zivilgesetzbuches zustünden, beteiligt. Es bedarf daher keines Hinweises auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Sonderrechtsinhabern.Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:Eni Gas & Power GmbHHerr Giuseppe ZanattiZollhof 240221 Düsseldorf
HRB 58222:Eni Gas & Power Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Zollhof 2, Grand Bateau, 40221 Düsseldorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Massi, Anna, Amsterdam/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Arras, Rosa, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Eni Gas & Power Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Zollhof 2, Grand Bateau, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: La Loggia, Manlio, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Chialà, Scipione, San Donato Milanese/Italien, * ‒.‒.‒‒.
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