Enovos Deutschland AG, Saarbrücken, Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.04.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.04.2013 mit der Enovos Deutschland SE, vormals Enovos Deutschland Verwaltungs SE mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 100674) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 06.05.2013 wirksam geworden.Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Enovos Deutschland AG, Saarbrücken, Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft hat den Entwurf von Verschmelzungsverträgen zum Register eingereicht gemäß § 61 UmvwG
Enovos Deutschland AG, Saarbrücken, Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Übertragenden vom 19.12.2012 mit der Enovos Services GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 9069) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4, 62 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Enovos Deutschland AG, Saarbrücken, Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft hat am 16.11.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags mit der Enovos Services GmbH mit dem Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 9069) zum Handelsregister eingereicht.
Enovos Deutschland AG, Saarbrücken, Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Nicht mehr Vorstand: Sauder, Bertram, Völklingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dr. Huber-Ditzel, Hans-Martin, Stromberg, * ‒.‒.‒‒.
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