Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Oddernskamp 22, c/o Wreth, 22529 Hamburg |
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a)
27.06.2023
Thimm |
7 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bei der Lutherbuche 28 F, 22529 Hamburg |
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a)
13.10.2022
Thimm |
HRA 114037: Enrexa Solar Deutschland UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Englische Planke 2, 20459 Hamburg. Neue Firma: Enrexa Solar Deutschland GmbH & Co. KG. Nach Umfimierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: SYMA aktiv GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 115740), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 114037: Enrexa Solar Deutschland UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, An der Alster 47, 20099 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Englische Planke 2, 20459 Hamburg.
Enrexa Solar Deutschland UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, An der Alster 47, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Green Power Brieselang UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 115165) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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