Entertainment Distribution Company GmbH, Langenhagen, Emil-Berliner-Strtaße 13, 30851 Langenhagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EDC GmbH (vormals AEGIS GmbH) am 24.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Entertainment Distribution Company GmbH, Langenhagen, Emil-Berliner-Strtaße 13, 30851 Langenhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.05.2012 mit der AEGIS GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 207798) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Entertainment Distribution Company GmbH, Langenhagen, Emil-Berliner-Strtaße 13, 30851 Langenhagen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Entertainment Distribution Company GmbH, Langenhagen, Emil-Berliner-Strtaße 13, 30851 Langenhagen. Der mit der Entertainment Distribution Holdings GmbH, Langenhagen (vormals München) (Amtsgericht Hannover HRB 200067) am 23.05.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27.08.2010 zum 19.10.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Entertainment Distribution Company GmbH, Langenhagen, Emil-Berliner-Strtaße 13, 30851 Langenhagen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Entertainment Distribution Holdings GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 200067) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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