Entitec Beteiligungs GmbH, Hamburg, Alter Teichweg 23a, 22081 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auctus neunzehnte Beteiligungsgesellschaft mbH am 18.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Entitec Beteiligungs GmbH, Hamburg, Alter Teichweg 23a, 22081 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.04.2012 mit der Auctus neunzehnte Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (Amtsgericht München, HRB 169174) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Entitec Beteiligungs GmbH, Hamburg, Alter Teichweg 23a, 22081 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2012 mit der ENTITEC AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 69054) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Entitec Beteiligungs GmbH, Hamburg, Alter Teichweg 23a, 22081 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 61 Satz 1 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der ENTITEC AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 69054, übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Der Vertragsentwurf kann bei dem Gericht eingesehen werden.
Entitec Beteiligungs GmbH, Hamburg, Dellbögenkamp 4 c, 22297 Hamburg.Geschäftsanschrift: Alter Teichweg 23a, 22081 Hamburg.
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