Entwicklungsgesellschaft für Akustik (EfA) mit beschränkter Haftung, Witten, Brauckstr. 51, 58454 Witten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 mit der HP Pelzer Holding GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 11513) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Entwicklungsgesellschaft für Akustik (EfA) mit beschränkter Haftung, Witten, Brauckstr. 51, 58454 Witten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2011 mit der HP Pelzer Beteiligungs GmbH mit Sitz in Witten (Amtgericht Bochum, HRB 8615) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2011 mit der HP-Biotechnologie GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8673) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Entwicklungsgesellschaft für Akustik (EfA) mit beschränkter Haftung, Witten, Brauckstr. 51, 58454 Witten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Nicolai, Norbert, Schermbeck, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Entwicklungsgesellschaft für Akustik (EfA) mit beschränkter Haftung, Witten, Brauckstr. 51, 58454 Witten. Bestellt als Geschäftsführer: Schumann, Klaus, Hattert, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Entwicklungsgesellschaft für Akustik (EfA) mit beschränkter Haftung, Witten, Brauckstr. 51, 58454 Witten. Prokura erloschen: Mack, Christian, Bottrop, * ‒.‒.‒‒.
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