EnviTec Biogas GmbH, Lohne (Industriering 10 a, 49393 Lohne). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Amtsgericht Oldenburg HRB 201466) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EnviTec Biogas GmbH, Lohne (Industriering 10 a, 49393 Lohne). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2007 im Wege des Formwechsels in die EnviTec Biogas AG mit Sitz in Lohne umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EnviTec Biogas GmbH, Lohne (Industriering 10 a, 49393 Lohne). Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.900.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und anschließend eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 7.950.000,00 EUR beschlossen. 12.000.000,00 EUR.