HRB 336570: Epple Hausbau GmbH, Heidelberg, Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.04.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 336570: Epple Hausbau GmbH, Heidelberg, Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Epple Projekt GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 705507) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E & K Hausbau GmbH, Heidelberg, Vangerowstraße 2, 69115 Heidelberg.Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Epple Hausbau GmbH.
E & K Hausbau GmbH, Heidelberg (Vangerowstr. 2, 69115 Heidelberg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2007 mit Nachtrag vom 02.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere §2(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1) sämtliche in § 34 c Abs. 1 GewO genannten Tätigkeiten, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von kostengünstigen Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. 2) die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. 3) Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.