HRB 209127: Epple-Bike Parts GmbH, Oldenburg, An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 12335:Epple-Bike Parts GmbH, Memmingen, Woringer Straße 19, 87700 Memmingen.Neuer Sitz: Oldenburg. Geschäftsanschrift: An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg. Sitz verlegt nach Oldenburg (nun Amtsgericht Oldenburg, HRB 209127).
HRB 209127:Epple-Bike Parts GmbH, Oldenburg, An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2004 mit Änderung vom 25.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Memmingen (bisher Amtsgericht Memmingen HRB 12335) nach Oldenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg. Gegenstand: Vertrieb von Fahrrädern und Fahrradzubehörteilen. Stammkapital: 311.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Liquidator: Lönne, Severine, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Epple-Bike Parts GmbH, Memmingen, Woringer Straße 19, 87700 Memmingen.Geschäftsanschrift: Woringer Straße 19, 87700 Memmingen. Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Lönne, Severine, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Forster, Werner, Stuhr, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Epple-Bike Parts GmbH, Memmingen (Mittereschweg 1, 87700 Memmingen). Die Hansa Bike Parts GmbH mit dem Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4659) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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