Equity Arena GmbH, Gelsenkirchen (Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald). Grünwald. Der Sitz ist nach Grünwald (jetzt Amtsgericht München HRB 159464) verlegt.
Equity Arena GmbH, Grünwald, Landkreis München (Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald). Die Verschmelzung wurde am 23.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 143295).
Equity Arena GmbH, Grünwald (Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Gelsenkirchen, Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8322) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen jeder Art weltweit; Führen von Unterhaltungsstätten jeglicher Art im In- und Ausland; Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Vermarktung und Lizenzierung von Rechten, Merchandising und Sponsoring sowie insgesamt Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogel, Bernhard, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Equity Arena Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8007). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 25.10.2005 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2005 sowie des Beschlusses der Hauptversammmlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.10.2005 mit der "Equity PicturesAG" mit Sitz in Grünwald (AG München HRB 143297) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wiksam mit Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Equity Arena GmbH, Gelsenkirchen (Arenaring 1, 45891 Gelsenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005. Gegenstand: Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen jeder Art weltweit - Führen von Unterhaltungsstätten jeglicher Art im In- und Ausland - Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Vermarktung und Lizenzierung von Rechten, Merchandising und Sponsoring; sowie insgesamt Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogel, Bernhard, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Equity Arena Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8007) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.08.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.