Erbslöh Geisenheim Getränke - technologie Verwaltungsgesellschaft mbH, Geisenheim (Erbslöhstsr. 1, 65366 Geisenheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erbslöh Geisenheim Holding GmbH am 13.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Erbslöh Geisenheim Getränke - technologie Verwaltungsgesellschaft mbH, Geisenheim (Erbslöhstsr. 1, 65366 Geisenheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2006 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erbslöh Geisenheim Holding GmbH mit Sitz in Geisenheim (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21805) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.