HRB 10080: ErcoLogic Management GmbH, Bonn, Kronprinzenstr. 76, 53173 Bonn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 10080: ErcoLogic Management GmbH, Bonn, Kronprinzenstr. 76, 53173 Bonn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Colombara, Roberto, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ercoLogic Holding GmbH, Bonn (Kronprinzenstr. 76, 53173 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma sowie § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: ErcoLogic Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: sind IT-Dienstleistungen, insbesondere Management-Beratung, Interim Management, Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Seminaren und Workshops zu IT- und IT-Management-Themen, die Erstellung von Schulungsmaterialien sowie der Vertrieb von Software und Schulungsmaterialien. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2008 mit der eteration gmbh mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 10108) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.