Erdgasgemeinschaft Aachen, Aachen (Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden regio-energiegemeinschaft ("reg") e.V. mit Sitz in Stolberg am 11. Oktober 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Erdgasgemeinschaft Aachen, Aachen (Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.05.2005 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2005mit dem regio-energiegemeinschaft ("reg") e.V. mit Sitz in Stolberg (AG Eschweiler VR 771) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.