HRB 472316: Erdrich Innenausbau und Schreinerei-Meisterfachbetrieb GmbH, Durbach, Am Bühl 4 A, 77770 Durbach. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.12.2020 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Erdrich Innenausbau und Schreinerei-Meisterfachbetrieb GmbH & Co. KG", Durbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706761) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 706761: Erdrich Innenausbau und Schreinerei-Meisterfachbetrieb GmbH & Co. KG, Durbach, Am Bühl 4A, 77770 Durbach. (Der Betrieb einer Schreinerei, einer Glaserei sowie eines Geschäfts zum Innenausbau. Darüber hinaus werden Montageleistungen erbracht. Ebenso werden schlüsselfertige Bauten errichtet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Bühl 4A, 77770 Durbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Erdrich Verwaltungs GmbH, Durbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722834), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Erdrich Innenausbau und Schreinerei-Meisterfachbetrieb GmbH", Durbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 472316) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.