HRA 702431:Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.01.2014 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Erdrich Umformtechnik GmbH" mit Sitz in Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710950) gemäß §§ 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Klumpp, Holger, Renchen-Ulm, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Joachim, Hohberg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Simon, Jürgen, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒.
Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sander Automation GmbH", Renchen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490524) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag ihre Beteiligungen an der Sander Umformtechnik Geschäftsführungs-GmbH, Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490448), und an der Sander Umformtechnik GmbH & Co. KG, Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 490358), auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG, Renchen, Reiersbacher Straße 34, 77871 Renchen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sander Umformtechnik Geschäftsführungs-GmbH", Renchen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490448), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erdrich-Umformtechnik GmbH & Co. KG, Sömmerda, Über der Gebind, 99610 Sömmerda. Renchen. Sitz verlegt nach Renchen (nun Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 702431).
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