Erft-Concept GmbH, Bergheim, Weidenweg 21, 50126 Bergheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EC Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG am 23.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Erft-Concept GmbH, Bergheim, Weidenweg 21, 50126 Bergheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der EC Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Pulheim (Amtsgericht Köln,HRA 28622) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erft-Concept GmbH, Bergheim (Weidenweg 21, 50126 Bergheim). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von: a) Versicherungs- und Bausparverträgen, b) Verträgen über den Erwerb - von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, - von ausländischen Investmentanteilen, -von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechung der Anleger verwaltet werden, - von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, c) Verträgen über Grundstücke und Darlehen.