"Erfurter Bauchemie GmbH", Erfurt, (Salzstr. 7, 99086 Erfurt).Die Verschmelzung wurde am 29.04.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bonn HRB 10116).
"Erfurter Bauchemie GmbH", Erfurt, (Salzstr. 7, 99086 Erfurt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft für technische Kunststoffe mbH mit dem Sitz in Rheinbach (Amtsgericht Bonn HRB 10116) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.