HRB 23039: Eric Burow Gastro- und Hausservice GmbH, Görlitz, Heinzelstr. 4, 02826 Görlitz. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 23039: Eric Burow Gastro- und Hausservice GmbH, Görlitz, Heinzelstr. 4, 02826 Görlitz. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Funktion geändert, nun: Liquidator: Burow, Eric, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Eric Burow Gastro- und Hausservice GmbH, Görlitz, Heinzelstr. 4, 02826 Görlitz. Die Aufspaltung wurde am 17.04.2013 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
Eric Burow Gastro- und Hausservice GmbH, Görlitz, Heinzelstr. 4, 02826 Görlitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 27.02.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der IL-UCR Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 109768 B) übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Berichtigung zur Eintragung vom 11.04.2013.
Eric Burow Gastro- und Hausservice GmbH, Görlitz, Heinzelstr. 4, 02826 Görlitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 27.02.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der IL-UCR Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 109768 B) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.