Erich Hinsche GASTRO-RENT GmbH, Oldenburg (Nadorster Straße 292, 26125 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hinsche GASTRO-RENT GmbH (Amtsgericht Oldenburg HRB 201783; früher: Verleihhaus Hamburg GmbH, Amtsgericht Hamburg HRB 42527) am 13.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Erich Hinsche GASTRO-RENT GmbH, Oldenburg (Nadorster Straße 292, 26125 Oldenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der Verleihhaus Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 42527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.