Erich Kretschmar Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Büttnerstr. 22, 30165 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kretschmar GmbH mit Sitz in Hannover am 07.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Erich Kretschmar Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Büttnerstr. 22, 30165 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Gebrüder Kretschmar Verwaltungsgesellschaft mbH (künftig firmierend: Kretschmar GmbH) mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 54281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Erich Kretschmar Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Büttnerstr. 22, 30165 Hannover). Die Gesellschafterversammlung hat am 21.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 101.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.640,48 um EUR 359,52 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer Kretschmar, Ralf Erich, Hannover, * ‒.‒.‒‒, nun auch einzelvertretungsberechtigt.