HRB 6278: Erika Jankus Patent- und Lizenzverwaltungs GmbH, Holzwickede (Natorper Straße 88, 59439 Holzwickede). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Industriebedarf und Schweißtechnik Erika Jankus GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 5474) am 09.08.2016 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6278: Erika Jankus Patent- und Lizenzverwaltungs GmbH, Holzwickede (Natorper Straße 88, 59439 Holzwickede). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2016 mit der Industriebedarf und Schweißtechnik Erika Jankus GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 5474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erika Jankus Patent- und Lizenzverwaltungs GmbH, Holzwickede (Natorper Straße 88, 59439 Holzwickede). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Hamm, HR A 3372) am 27.08.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erika Jankus Patent- und Lizenzverwaltungs GmbH, Holzwickede (Natorper Straße 88, 59439 Holzwickede). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2008. Gegenstand: Die gewerbliche Patent- und Lizenzverwaltung einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Jankus, Erika, geb. Supe, Herdecke, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma "Erika Jankus e.K." mit Sitz in Holzwickede (AG Hamm HR A 3372) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.