Eriksen und Bögershausen Sachanlagen GmbH, Oldenburg (Gottorpstrasse 15, 26122 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EPB Projekt GmbH am 24.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Eriksen und Bögershausen Sachanlagen GmbH, Oldenburg (Gottorpstrasse 15, 26122 Oldenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.03.2008 mit der EPB Projekt GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4758) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.