Ernst & Engbring Verwaltungs GmbH, Oer-Erkenschwick (Industriestr. 9, 45739 Oer-Erkenschwick). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TKH Deutschland GmbH & Co. KG am 08.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ernst & Engbring Verwaltungs GmbH, Oer-Erkenschwick (Industriestr. 9, 45739 Oer-Erkenschwick). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2013 mit der TKH Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld, HRA 6066) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.