HRA 708946: Ernst Automobile GmbH & Co. KG, Mannheim, Käfertaler Straße 261, 68167 Mannheim. (Der Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör, Treib- und Schmierstoffen sowie die Vermietung und das Leasing von Kraftfahrzeugen; die Instandsetzung und der Verkauf von Kraftfahrzeugen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Käfertaler Straße 261, 68167 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ernst Automobile Verwaltungsgesellschaft mbH Mannheim, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 734253), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung " Ernst Automobile GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8496) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Eintragungen zum Unternehmensvertrag aus dem Register des Rechtsträgers alter Rechtsform übernommen: Mit der "Autohaus Ernst GmbH" mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5608) wurde am 14. Oktober 2000 mit Änderung vom 2. Januar 2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft vom 15. Oktober 2000/2. Januar 2001 und die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 27. November 2000/ 2. Januar 2001 zugestimmt hat. Auf die beim Gericht eingereichten Urkunden ( Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschaf-terversammlung) wird Bezug genommen. Der mit der " Autohaus Ernst GmbH" mit Sitz in Mannheim ( Amtsgericht Mannheim HRB 5608) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 05.08.2002 geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 05.08.2002 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden ( Vertragsänderung und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Der mit der "Autohaus Ernst GmbH" mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5608) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 07.05.2004 geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 07.05.2004 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden ( Vertragsänderung und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Autohaus Ernst GmbH ", Mannheim (Amtsgericht HRB 5608 ) am 14.10.2000 mit nachfolgenden Änderungen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 27.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 11.11.2014 und 27.11.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
68167 Mannheim
Friedrich-Ebert-Str. 90, 68167 Mannheim
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.ernstgruppe.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG