Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Ernst Automobile Heidelberg Verwaltungsgesellschaft
mbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB
734231) |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
21.02.2025
Jambor |
2 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
c/o RAe Widder & Lichtenberger, M1, 10,
68161 Mannheim |
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a)
20.02.2024
Münd |
HRA 708939: Ernst Automobile Heidelberg GmbH & Co. KG, Mannheim, Käfertaler Straße 261, 68167 Mannheim. (Der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Käfertaler Straße 261, 68167 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ernst Automobile Heidelberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 734231), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jelinek Automobile Rhein-Neckar GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 724010) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 724010: Jelinek Automobile Rhein-Neckar GmbH, Heidelberg, Wieblinger Weg 99, 69123 Heidelberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2019 mit Nachtrag vom 11.09.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ernst Automobile Heidelberg GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708939) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 724010: Jelinek Automobile Rhein-Neckar GmbH, Heidelberg, Wieblinger Weg 99, 69123 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jelinek, Michael, Walldorf, * ‒.‒.‒‒.
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