Ernst Kemper GmbH & Co. KG, Borken (Einsteinstr. 6, 46325 Borken). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers ,der nunmehr EICHKAMP Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG firmiert, am 08.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ernst Kemper GmbH & Co. KG, Borken (Einsteinstr. 6, 46325 Borken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.11.2006 mit der Eichkamp Produktion GmbH & Co. KG mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRA 200180) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E. Kemper GmbH & Co. KG, Borken (Einsteinstr. 6, 46325 Borken). Firma geändert in: Ernst Kemper GmbH & Co. KG. Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin geändert in: Ernst Kemper Verwaltungs GmbH.