HRA 200437: Ernst Koch Grundstücks-Verwaltungs GmbH & Co. KG, Weyhe, Am Bahndamm 1, 28844 Weyhe. Geschäftsanschrift: Am Bahndamm 1, 28844 Weyhe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 das von dem Einzelkaufmann Koch, Ernst, Weyhe, 29.03.1948 unter der Firma Ernst Koch Besitzgesellschaft e. K. in Weyhe (Amtsgericht Walsrode HRA 203495) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung duch Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
28844 Weyhe
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG