HRB 846 ME: Ernst Petersen Abfallentsorgung GmbH, Heide, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, 25746 Heide. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 31.01.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 19254 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 846 ME: Ernst Petersen Abfallentsorgung GmbH, Heide, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, 25746 Heide. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend das Datum des Verschmelzungsvertrags ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die REMONDIS Dithmarschen GmbH mit Sitz in Melsdorf (Amtsgerichts Kiel, HRB 19254 KI) verschmolzen. verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
HRB 846 ME: Ernst Petersen Abfallentsorgung GmbH, Heide, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, 25746 Heide. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die REMONDIS Dithmarschen GmbH mit Sitz in Melsdorf (Amtsgerichts Kiel, HRB 19254 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 846 ME: Ernst Petersen Abfallentsorgung GmbH, Heide, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, 25746 Heide. Gegenstand: Geschäfte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere die Sammlung, die Übernahme, der Umschlag, der Transport, die Behandlung, die Vermarktung sowie Beseitigung und Verwertung von Abfallstoffen aller Art, die Straßenreinigung, die Fäkalienabfuhr sowie die Vornahme von Handelsgeschäften, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem die Abfallentsorgung, der Containerdienst und die Wertstoffsammlung. Kapital: 25.565,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 25.565,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 und § 3.
HRB 846 ME: Ernst Petersen Abfallentsorgung GmbH, Heide, Hinrich-Schmidt-Straße 26 d, 25746 Heide. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Krause, Michael
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