HRA 14938: Ernst Retail Service GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Str. 31, 40489 Düsseldorf. Die Firma ist erloschen.
HRA 14938:Ernst Retail Service GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Str. 31, 40489 Düsseldorf.Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt als Liquidator: Ernst, Wolfram, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Ernst Retail Service GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Str. 31, 40489 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: LEAD Verwaltung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 42032).
Ernst Retail Service GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Str. 31, 40489 Düsseldorf. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Arnheimer Str. 31, 40489 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: LEAD Verwaltung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 42032), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 mit der LEAD GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 15148) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.