HRB 753894: Ernst Schöller Wäschefabriken GmbH, Albstadt, Sonnenstraße 100, 72458 Albstadt. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Hechingen, 10 IN 111/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 753894: Ernst Schöller Wäschefabriken GmbH, Albstadt, Sonnenstraße 100, 72458 Albstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Dieter, Bisingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 753894:Ernst Schöller Wäschefabriken GmbH, Albstadt, Sonnenstraße 100, 72458 Albstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 100, 72458 Albstadt. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Trikotwaren und ähnlichen Erzeugnissen. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hoch, Gerd, Meßstetten, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Dieter, Bisingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ernst Schöller Wäschefabriken GmbH + Co. KG", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 400267) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.