Ernsting Venture Capital GmbH, Münster, Roggenmarkt 14, 48143 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ernsting Enterprises Holding am 27.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ernsting Venture Capital GmbH, Münster, Roggenmarkt 14, 48143 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2010 mit der Ernsting Enterprises Holding mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 11055) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ernsting Venture Capital GmbH, Münster (Roggenmarkt 14, 48143 Münster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ernsting, David, Rheine, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.