Erntebrot GmbH Backstern Altenburg, Altenburg (Harthaer Straße 28, 04720 Döbeln). Die Verschmelzung wurde am 12.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Leipzig HRB 1767).
Erntebrot GmbH Backstern Altenburg, Altenburg (Zschernitzscher Str. 1, 04600 Altenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Erntebrotverwaltungs-GmbH Döbeln mit dem Sitz in Döbeln (Amtsgericht Leipzig HRB 1767) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.