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a)
Ersa Kultur gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Badenweiler
Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 6, 79410 Badenweiler
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO)
- von Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO) im Bereich von Kunst und
Kultur
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO) in Zusammenhang mit den
vorgenannten Zwecken.
- internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.
2 Nr. 13 AO).
Diese Zwecke werden insbesondere wie
folgt verwirklicht:
- die Förderung der Kunst und Kultur durch
die Organisation und Durchführung
kultureller Veranstaltungen wie Festivals,
Ausstellungen, Konzerte sowie digitaler
Formate,
- die Förderung der Wissenschaft und
Forschung durch die Durchführung von
wissenschaftlichen Projekten und von
pädagogischen Maßnahmen, sowie durch
die Durchführung von wissenschaftlichen
Veranstaltungen und Workshops,
- die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe durch die Organisation und
Durchführung von Kursen, Wettbewerben
und ähnlichen Veranstaltungen,
- die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
durch die Organisation und Durchführung
der oben genannten Veranstaltungen im
internationalen Kontext.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft als
Fördergesellschaft auch die ideelle und
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigten Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO vornehmen. |
4.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Ernst, Moritz, Badenweiler, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Saedi, Nastaran, Badenweiler, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2024. |
a)
27.03.2024
Gottschaldt |