HRB 209294: Erste BR-Immobilien GmbH, Spelle, Schapener Straße 24, 48480 Spelle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Johannesstraße 12, 48480 Spelle.
HRB 209294: Erste BR-Immobilien GmbH, Spelle, Schapener Straße 24, 48480 Spelle. 129.200,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR auf 129.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Zweite BR Immobilien GmbH, Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 209279) beschlossen.
HRB 209294: Erste BR-Immobilien GmbH, Spelle, Schapener Straße 24, 48480 Spelle. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2016 mit der BR-Immobilien GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 101175) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 209294: Erste BR-Immobilien GmbH, Spelle, Schapener Straße 24, 48480 Spelle. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 49.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BR-Immobilien GmbH, Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 101175) beschlossen. 89.200,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 209294: Erste BR-Immobilien GmbH, Spelle, Schapener Straße 24, 48480 Spelle. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2016 mit der Zweite BR Immobilien GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 209279) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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