Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Otto (GmbH & Co KG) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 62024) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PROVISTA Siebenhundertdreiundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 111061) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg. Mit der Otto (GmbH & Co KG) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 62024) als herrschendem Unternehmen ist am 13.12.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlungen vom 13.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg.Geschäftsanschrift: Wandsbeker Straße 3 - 7, 22172 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jendruschewitz, Boris, Ammersbek, * ‒.‒.‒‒; Richter, Ludwig, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒.
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