HRB 1420 ME: Erste SGK Verwaltungsgesellschaft mbH, Wöhrden, Chausseestraße 32, 25797 Wöhrden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 1420 ME: Erste SGK Verwaltungsgesellschaft mbH, Wöhrden, Chausseestraße 32, 25797 Wöhrden. Geschäftsführer: Abels, Edo, * ‒.‒.‒‒, Drachten/Niederlande und Wielinga, Eduard Johannes Christoffel, * ‒.‒.‒‒, Schoorl/Niederlande; jeweils mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Prokurist: Abels, Edo.
HRB 1420 ME: Erste SGK Verwaltungsgesellschaft mbH, Wöhrden, Chausseestraße 32, 25797 Wöhrden. Nicht mehr Geschäftsführer: Heijtmeijer, Herman Dingeman Tabernée.
HRB 1420 ME: Erste SGK Verwaltungsgesellschaft mbH, Wöhrden, Chausseestraße 32, 25797 Wöhrden. Nicht mehr Geschäftsführer: Raven, Andries und Veenman, Jan Ernst. Geschäftsführer: Heijtmeijer, Herman Dingeman Tabernée, * ‒.‒.‒‒, Haren GN/Niederlande und Veerman, Jacobus Johannes Maria, * ‒.‒.‒‒, Volendam/Niederlande; jeweils mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Prokurist: Pouw, Hermanus Onno. Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Abels, Edo, * ‒.‒.‒‒, Drachten/Niederlande und Cornelissen, Han, * ‒.‒.‒‒, Heerenveen/Niederlande; jeweils mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 1420 ME: Erste SGK Verwaltungsgesellschaft mbH, Wöhrden, Chausseestraße 32, 25797 Wöhrden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Morubel Deutschland GmbH mit dem Sitz in Buxtehude (Amtsgericht Tostedt, HRB 120 877) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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