HRB 73296:Erste Taurus Sportbeteiligungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastr. 1, 85774 Unterföhring.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Erste Taurus Sportbeteiligungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastr. 1, 85774 Unterföhring. Ausgeschieden: Liquidator: Hotze, Ulrich, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
Erste Taurus Sportbeteiligungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastr. 1, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hotze, Ulrich, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Wittmann, Rainer, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erste Taurus Sportbeteiligungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastr. 1, 85774 Unterföhring. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hotze, Ulrich, Berlin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Wittmann, Rainer, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erste Taurus Sportbeteiligungs GmbH, Unterföhring, Landkreis München (Betastr. 1, 85774 Unterföhring). Die "Erste Taurus Sportmarketing GmbH" mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 118804) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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