Erstes Zweibrücker Bestattungsinstitut "Pietät" Sattler + Ecker GmbH, Zweibrücken, Hofenfelsstraße 253, 66482 Zweibrücken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Willi Ecker übertragen, der das Unternehmen unter der Firma Erstes Zweibrücker Bestattungsinstitut "Pietät" Sattler & Ecker e.K., Inhaber Willi Ecker, mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken, HRA 30354) weiterführt. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträger dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66482 Zweibrücken
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Amtsgericht: Zweibrücken
Rechtsform: GmbH